§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Gartenschau Freudenstadt und Baiersbronn 2025 gGmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Möhrlen.
(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder einem anderen Social Media Anbieter, auf dem dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird.
§ 2 Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereitgestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben.
(2)Teilnahme nur von 18. bis 26. Januar 2025. Formulare, die vor oder nach der CMT eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme ist an den Ticket-Erwerb auf der CMT gekoppelt.
§ 3 Teilnahme
(1) Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt.
(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ist an den Ticket-Erwerb auf der CMT gekoppelt.
(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.
(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen (z.B. andere E-Mail-Adresse des Veranstalters) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vorher oder hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
§ 4 Dauer des Gewinnspiels
(1) Das Gewinnspiel geht vom 18.01.2024, 0:00 Uhr, bis zum 26.01.2025, 24:00 Uhr.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden, wenn sich während der Dauer des Gewinnspiels tatsächliche oder rechtliche Umstände ändern, die das Gewinnspiel erschweren.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel ganz abzusagen, wenn dafür ein wichtiger Grund nach Ankündigung des Gewinnspiels eintritt, wie z.B. spam-artiger massenhafter Missbrauch.
§ 5 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter, Angestellte und Organe des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für alle Personen, die an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligt waren.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn der Teilnehmer
(a) gegen die Teilnahmebedingungen verstößt,
(b) versucht, das Gewinnspiel zu manipulieren,
(c) falsche oder irreführende Angaben anlässlich seiner Teilnahme macht,
(d) sich auf die Bekanntgabe seines Gewinns auf dem bei der Veranstaltung vorgesehenen Kommunikationsweg nicht binnen 10 Tagen meldet,
(e) seine Einwilligung zur Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für das Gewinnspiel widerruft.
(3) Wird einer der Umstände des Abs. 2 a – d erst nach der Vergabe des Gewinns bekannt, ist der Veranstalter berechtigt, die Gewinnvergabe an einen Teilnehmer, in dessen Person die Voraussetzungen des Abs. 2 a – d vorlagen oder -liegen, anzufechten und den Gewinn an diesen nicht auszugeben bzw. von diesem zurückzufordern sowie Schadensersatz geltend zu machen. Die Gewinnvergabe wird dann unter Ausschluss des entsprechenden Teilnehmers wiederholt.
§ 6 Gewinne
(1) Der Gewinner erhält / Die Gewinner erhalten:
(a) einen Genuss-Aufenthalt im Schwarzwald gemäß der Beschreibung auf dem zugeschickten Gutschein.
(b) einen Gutschein für Kaffee & Kuchen für 2 Personen
(2) Der oder die Gewinner wird (werden) nach dem Zufallsprinzip im Wege der Verlosung unter allen ordnungsgemäß angemeldeten und zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern ermittelt, die die Teilnahme- und gegebenenfalls Gewinnvoraussetzungen bedingungsgemäß erfüllt haben.
(3) Soweit mit der Lieferung des Gewinns an den Ort der Übergabe Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter, sofern sie nicht auf besonderen Bedingungen des Gewinners beruhen (etwa Anreise des Teilnehmers).
(4) Sämtliche weitere Kosten aus dem Gewinn, insbesondere die ordnungsgemäße Versteuerung, soweit erforderlich, ist Sache des Gewinners.
(5) Antwortet der Gewinner auf die Bekanntgabe des Gewinns durch den Veranstalter auf dem für die Teilnahme angegebenem Kommunikationsweg nicht innerhalb von 10 Tagen, wird der Teilnehmer von dem Gewinnspiel ausgeschlossen und es findet eine neue Verlosung nach Abs. 2 statt.
(6) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht übertragen oder abgetreten werden. Ein anderweitiger Gewinn ist nicht möglich, eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.