Erklärung zur 
Barrierefreiheit der Internetseite

Barrierefreie Nutzung: Was wir tun, um Ihnen den 
Zugang zu erleichtern

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Stand: September 2024

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Gartenschau Freudenstadt und Baiersbronn 2025 gGmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.tal-x.de.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise[1] mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Die Position des Users im Webauftritt wird sowohl durch ein Submenü als auch durch eine Burger-Navigation dargestellt. Auf vereinzelten Seiten muss das Submenü noch ergänzt werden.

  • Eingebundene Multimedia-Objekte (Video-, Audio-Dateien oder Applets) sind noch nicht mit Alternativtexten versehen.

  • Nicht alle vermittelten Informationen sind derzeit ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar (beispielsweise werden die Wegführungen auf Karten durch unterschiedliche Farben abgegrenzt).

  • Der Tastaturfokus ist bei einigen Bedienelementen nicht ersichtlich.

  • Bei vereinzelten Formularfeldern sind keine Korrekturvorschläge bei Falscheingaben vorhanden.

  • Videos verfügen über keinen synchronen Untertitel.

  • Videos sind nicht mit Audiodeskription oder Volltext-Alternative versehen.

  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können: Die Dokumente sind nicht UA-konform und erfüllen nicht die in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.

  • Sinn und Zweck von Links auf dieser Website sind für Personen ohne visuelle Wahrnehmung derzeit nicht vollständig verständlich, da teilweise Linktexte nicht aussagekräftig sind.

  • Der Quellcode dieser Webseite ist derzeit nicht fehlerfrei und gibt bei der Validierung Fehlermeldungen aus.

  • Interaktive Bedienelemente, wie beispielsweise Links und Schaltflächen, müssen so programmiert sein, dass sich ihr Name, ihre Rolle (zum Beispiel aufklappbar) sowie ihr Wert (zum Beispiel Stufe 4 auf einer Skala von 1 bis 10) oder ihr Zustand (zum Beispiel „aktiviert“) technisch, beispielsweise mittels eines Screenreaders, ermitteln lassen können. Dies ist bei einigen Modulen dieser Website nicht gegeben (unter anderem beim Akkordeon-Elemente).

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
 

b) Unverhältnismäßige Belastung 

Bei den Downloadbroschüren ist eine barrierefreie Umsetzung aufgrund unverhältnismäßiger Belastung gemäß Paragraf 10 Absatz 2 L-BGG derzeit leider nicht möglich. Sollten Sie barrierefreie Inhalte dieser PDFs benötigen, melden Sie sich bitte bei uns (siehe "4. Rückmeldung und Kontaktangaben"). Wir überlegen dann mit Ihnen gemeinsam, auf welche Weise wir Ihnen die Inhalte zukommen lassen können.
 

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Bei dem auf dieser Webseite verknüpften Ticketshop handelt es sich um extern erstellte Inhalte. Falls Sie die Inhalte in barrierefreier Form benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail direkt an die Kontaktadresse: hilfe@etix.com

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 
Diese Erklärung wurde am 27.09.2024 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Falls Sie der  Gartenschau Freudenstadt und Baiersbronn 2025 gGmbH etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen möchten, oder Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen wollen, wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: info@tal-x.de.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


[1] Das heißt, dass die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt werden und dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.